Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
Hinweise für Rheinstetten
Beschreibung
Hinweise für Rheinstetten
Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie
- in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder
- Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.
In Eilfällen können Sie ein Reisepass im Expressverfahren beantragen (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden).
Tipp: Sollten Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr und Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
30.2.2 - Bürgerbüro (30.2.2 - Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten nur mit Terminvereinbarung) Mo 14:00 - 18:00 Uhr Di geschlossen Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Internet
Stadt Rheinstetten (Stadt Rheinstetten)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 22 31
76282 Rheinstetten
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Allgemeine Verwaltung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro) Mo 08:00 - 18:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Verlustanzeige: keine
bei Antrag auf einen neuen Pass:
- Verlustanzeige
- gültiger Personalausweis oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
Voraussetzungen
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keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Für die Beantragung eines neuen Reisepasses:
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
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Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Wohnsitzes oder der Polizei erstatten. Die Passbehörde erstellt eine Verlustanzeige. Sie finden diese in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorschrift (VwV) Ausweisverlust.
Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:
- in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
- im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Passes anzeigen, erstellt die Passbehörde eine Mitteilung. In der Anlage 2 zur VwV Ausweisverlust finden Sie diese.
Fristen
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- Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts.
- Neuantrag Reisepass: nach Bedarf oder schnellst möglich, wenn Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen.
Bearbeitungsdauer
Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
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- für die Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens: keine
- für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 60,00/EUR 82,00 (ab 1. März 2017)
- Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50/ EUR 59,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihren Reisepass wieder auffinden, kann er erst nach der Anzeige des Wiederauffindens in der Passbehörde weiter genutzt werden.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Reisepass für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Um Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub zu vermeiden, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg