Hausmüll entsorgen
Hinweise für Bad Peterstal-Griesbach
Altmedikamente gehören in die Problemstoffsammlung.
Beschreibung
Hinweise für Bad Peterstal-Griesbach
Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.
Altmedikamente gehören in die Problemstoffsammlung.
Altmedikamente wie abgelaufene Pillen, Zäpfchen, Kopfschmerztabletten oder Reste von Hustensaft müssen im Ortenaukreis bei der Problemstoffsammlung abgegeben werden. Außerdem bieten viele Apotheken einen Rücknahmeservice an.
Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie z.B. Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle können Sie meist getrennt entsorgen. Die Sammelstellen auf den Wertstoffhöfen der Stadt- und Landkreise nehmen in der Regel Elektroaltgeräte an. Großgeräte können Sie im Zusammenhang mit der Sperrmüllabfuhr abholen lassen.
Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie zum Beispiel Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.
Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (Eigenbetrieb Abfallwirtschaft)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0781/805-1311
Fax: 0781/805-1213
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Peterstal-Griesbach
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Bad Peterstal-Griesbach
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Peterstal-Griesbach
Die jeweilige örtliche Satzung.
Rechtsbehelf
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (z.B. bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Peterstal-Griesbach
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen.
Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Bad Peterstal-Griesbach
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg