Hausmüll Entsorgung

    Hausmüll entsorgen

    Hinweise für Berghaupten

    Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.
    Altmedikamente gehören in die Problemstoffsammlung.

    Beschreibung

    Hinweise für Berghaupten

    Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.
    Altmedikamente gehören in die Problemstoffsammlung.

    Altmedikamente wie abgelaufene Pillen, Zäpfchen, Kopfschmerztabletten oder Reste von Hustensaft müssen im Ortenaukreis bei der Problemstoffsammlung abgegeben werden. Außerdem bieten viele Apotheken einen Rücknahmeservice an.

    Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie z.B. Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle können Sie meist getrennt entsorgen. Die Sammelstellen auf den Wertstoffhöfen der Stadt- und Landkreise nehmen in der Regel Elektroaltgeräte an. Großgeräte können Sie im Zusammenhang mit der Sperrmüllabfuhr abholen lassen.

    Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie zum Beispiel Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.

    Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (Eigenbetrieb Abfallwirtschaft)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 20

    77652 Offenburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781/805-1311

    Fax: 0781/805-1213

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Berghaupten

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Berghaupten

    Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Berghaupten

    Die jeweilige örtliche Satzung.

    Rechtsbehelf

    Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
    Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
    In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
    Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Berghaupten

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen.

    Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Berghaupten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en