Ergänzungsschule Anerkennung von Gesundheitsfachberufsschulen

    Ergänzungsschule (Gesundheitsfachberufeschulen) - Staatliche Anerkennung beantragen

    Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

    Beschreibung

    Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

    Unter den Gesundheitsfachberufeschulen gibt es in Baden-Württemberg Ergänzungsschulen für die folgenden Fachgebiete:

    • Podologie
    • Ergotherapie
    • Notfallsanitäterwesen
    • Masseurwesen und medizinische Bademeister

    Die Anerkennung gilt unbefristet. Ausnahmen sind möglich.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Freudenstadt (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Entwurf einer Prüfungsordnung

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

    • Die Ergänzungsschule hat sich fünf Jahre lang bewährt.
      Von dieser Frist sind ausgenommen:
      • der Ausbau einer bereits staatlich anerkannten Ergänzungsschule
      • die Errichtung einer weiteren Ergänzungsschule derselben Schulart durch den Träger einer bestehenden staatlich anerkannten Ergänzungsschule
    • Der Unterricht richtet sich nach einem von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Lehrplan.
    • Es besteht ein besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse an der Schule.
      Das trifft vor allem in folgenden Fällen zu:
      • Die Errichtung entsprechender öffentlicher Schulen erübrigt sich nur durch das Vorhandensein der privaten Ergänzungsschule.
      • Die Schule dient in bedeutsamer Weise dem öffentlichen Wohl.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule beim Regierungspräsidium beantragen. Das Regierungspräsidium leitet den Antrag an das Sozialministerium zur Entscheidung weiter.

    Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    rechtzeitig vor den Prüfungen des ersten Abschlussjahrganges

    Kosten

    • staatliche Anerkennung: EUR 50,00 - 1.000,00
    • Genehmigung der Prüfungsordnung: EUR 150,00 - 1.000,00

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de