• Kirchberg an der Murr (Landkreis Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg)
Ergänzungsschule Anerkennung von Gesundheitsfachberufsschulen

Ergänzungsschule (Gesundheitsfachberufeschulen) - Staatliche Anerkennung beantragen

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

Beschreibung

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

Unter den Gesundheitsfachberufeschulen gibt es in Baden-Württemberg Ergänzungsschulen für die folgenden Fachgebiete:

  • Podologie
  • Ergotherapie
  • Notfallsanitäterwesen
  • Masseurwesen und medizinische Bademeister

Die Anerkennung gilt unbefristet. Ausnahmen sind möglich.

Ansprechpartner

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg)

Adresse

Hausanschrift

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Kontakt

Telefon Festnetz: 07 11/1 23-0

Fax: 07 11/1 23-39 99

E-Mail: poststelle@sm.bwl.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Entwurf einer Prüfungsordnung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Die Ergänzungsschule hat sich fünf Jahre lang bewährt.
    Von dieser Frist sind ausgenommen:
    • der Ausbau einer bereits staatlich anerkannten Ergänzungsschule
    • die Errichtung einer weiteren Ergänzungsschule derselben Schulart durch den Träger einer bestehenden staatlich anerkannten Ergänzungsschule
  • Der Unterricht richtet sich nach einem von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Lehrplan.
  • Es besteht ein besonderes pädagogisches oder sonstiges staatliches Interesse an der Schule.
    Das trifft vor allem in folgenden Fällen zu:
    • Die Errichtung entsprechender öffentlicher Schulen erübrigt sich nur durch das Vorhandensein der privaten Ergänzungsschule.
    • Die Schule dient in bedeutsamer Weise dem öffentlichen Wohl.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule beim Regierungspräsidium beantragen. Das Regierungspräsidium leitet den Antrag an das Sozialministerium zur Entscheidung weiter.

Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

rechtzeitig vor den Prüfungen des ersten Abschlussjahrganges

Kosten

  • staatliche Anerkennung: EUR 50,00 - 1.000,00
  • Genehmigung der Prüfungsordnung: EUR 150,00 - 1.000,00

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de