Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Kreis Böblingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte
Voraussetzungen
Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.
Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.
Fristen
Keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg