Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
Beschreibung
Schwerwiegende familiäre Probleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (zum Beispiel betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Neben der Unterbringung erhalten die Kinder und Jugendlichen dabei
- Unterstützung bei der
- Ausbildung,
- Arbeitsuche und
- allgemeinen Lebensführung,
- therapeutische und pädagogische Hilfen.
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren,
- als vorübergehende Maßnahme, in der die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet werden oder
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
V/51 Jugend und Familie (V/51 Jugend und Familie)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07171 32 4267
Telefon Festnetz: 07361 503 1445
Telefon Festnetz: 07961 567 3455
Fax: 07171 32 4260
Fax: 07361 503 1956
Fax: 07961 567 3456
E-Mail: jugendundfamilie@ostalbkreis.de
erforderliche Unterlagen
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Es gibt schwerwiegende Probleme in der Familie.
Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.
Hinweis: Üblicherweise plant und vereinbart das Jugendamt die Heimerziehung oder die sonstige betreute Wohnform gemeinsam mit der Familie. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann das Familiengericht Kinder und Jugendliche auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten unterbringen lassen. Das passiert vor allem, wenn die Sorgeberechtigten nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Gefahr für das Kind abzuwenden.
Fristen
Keine
Kosten
Sie müssen sich möglicherweise im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben der Unterbringung in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform gibt es auch die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg