Anmeldung beim Versorgungswerk für Psychotherapeuten

    Versorgungswerk der Psychotherapeuten - Mitgliedschaft anmelden

    Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTV) ist auch für Baden-Württemberg zuständig.

    Beschreibung

    Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTV) ist auch für Baden-Württemberg zuständig.

    Sind Sie Pflichtmitglied in der für Sie zuständigen Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg geworden, sind Sie zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtet.

    Als Mitglieder erhalten Sie und Ihre Hinterbliebenen folgende Leistungen:

    • Altersrente
    • Berufsunfähigkeitsrente
    • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- beziehungsweise Waisenrente)
    • Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehefrauen und Ehemänner
    • Erstattung von Beiträgen, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft vor Gewährung der Altersrente beenden
    • Überleitung von Beiträgen auf einen anderen Versorgungsträger

    Hinweis: Darüber hinaus können Sie auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen erhalten, um Ihre Berufsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

    Als Mitglied des Versorgungswerks müssen Sie monatliche Regelpflichtbeiträge leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen, zum Beispiel wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, erfahren Sie aus dem Anmeldebogen, der dazugehörigen Ausfüllhilfe bzw. während des Onlineverfahrens

    Hinweis: Es reicht, alle Unterlagen als Kopie beizulegen.

    Voraussetzungen

    Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind verpflichtet:

    • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die
      • Mitglied in der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg werden und
      • jünger als 63 Jahre sind.

    Wenn Sie berufsunfähig sind, ist eine Mitgliedschaft im PTV ausgeschlossen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Mitgliedschaft schriftlich oder online anmelden.

    Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht zum Download bereit. Senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben zurück.

    Auf der Internetseite der zuständigen Stelle können Sie die Angaben zu Ihrer Mitgliedschaft online eintragen. Für den Login erhalten Sie per E-Mail einen Zugangscode.

    Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen die zuständige Stelle Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt angeben.

    Fristen

    für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen

    Kosten

    • für die Anmeldung: keine
    • für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag (fünf Zehntel des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung).
      Unter besonderen Voraussetzungen kann das Versorgungswerk einen ermäßigten Beitrag festsetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en