Fundsache Status nachfragen in Eggenstein-Leopoldshafen
Beschreibung
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden oder persönlich im Rathaus vorbeikommen.
Sollten Sie einen Gegenstand gefunden haben, sind Sie gesetzlich angehalten dies bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Hier kann der Gegenstand in Verwahrung genommen werden. Sie erhalten eine Bestätigung über die Anzeige der Fundsache. Sollte sich innerhalb von sechs Monaten der Eigentümer nicht melden, erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen verwahrt abgegebene Gegenstände ein halbes Jahr auf.
Ansprechpartner
Für Eberhardzell wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Wenn möglich bringen Sie bitte Unterlagen mit, aus denen hervorgeht, dass Ihnen der entsprechende Gegenstand gehört. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Gegenstand so genau wie möglich beschrieben werden.
Voraussetzungen
Sie haben etwas gefunden, das Ihnen nicht gehört oder
Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Verfahrensablauf
Aktuell abgegebene Gegenstände werden wöchentlich im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht.
Weiter besteht die Möglichkeit sich telefonisch unter 0721 / 97886 - 0 zu erkundigen, ob der gesuchte Gegenstand abgegeben wurde.
Gerne können Sie auch persönlich im Rathaus vorbeikommen und sich nach dem verlorenen Gegenstand erkundigen.
Darüber hinaus können Sie auch online unter Fundinfo flächendeckend über Ihren verlorenen Gegenstand recherchieren.
https://fundsuche02.kivbf.de/MyApp.asp?wci=Suche1&MDT=eggenstein-leopoldshafen&format=mobile
Nähere Informationen erhalten Sie auch auf folgendem Link:
http://www.egg-leo.de/de/cityweb/dienstleistungen/725043520.php
Kosten
Die reine Erkundigung nach einem verlorenen Gegenstand ist kostenfrei.
Sollte Ihr Gegenstand bei uns verwahrt werden, erhebt die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen bei Herausgabe eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,50 €.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg