Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Auskunft

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen

    Das Finanzamt zieht ihn vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs ab, er bleibt damit steuerfrei.

    Beschreibung

    Das Finanzamt zieht ihn vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs ab, er bleibt damit steuerfrei.

    Höhe:

    • für das erste Kind 4.260 Euro
    • für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240 Euro.

    Wenn Sie Steuerklasse II haben, ist der Entlastungsbetrag bereits in die Lohnsteuer während des Jahres einberechnet und hat sie gemindert.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Schwäbisch Hall (Finanzamt Schwäbisch Hall)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25

    74523 Schwäbisch Hall

    Postfachadresse

    Postfach 100260

    74502 Schwäbisch Hall

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0791/752-0 (Zentrale)

    Fax: 0791/752-39 00

    De-Mail: poststelle-84@finanzamt.bwl.De-Mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Geburt eines Kindes: Geburtsurkunde
    • Nachweise über die Erstausbildung von volljährigen Kindern

    Voraussetzungen

    • Sie sind alleinerziehend. Es leben keine anderen erwachsenen Personen in Ihrem Haushalt, die sich an der Haushaltsführung beteiligen.
    • Mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, gehört zu Ihrem Haushalt und ist bei Ihnen gemeldet.
    • Sie wohnen in Deutschland oder haben hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt.

    Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, verringert sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.

    Sie müssen Ihre Steuerklasse II ändern lassen, wenn Sie die Voraussetzungen im laufenden Jahr nicht mehr erfüllen.

    Nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Kindern steht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht zu, weil in diesen Fällen andere erwachsene Personen, die sich an der Haushaltsführung beteiligen, in Ihrem Haushalt wohnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen.

    Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

    Verfahrensablauf

    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in die Lohnsteuertabelle der Steuerklasse II eingearbeitet.

    Wenn Sie bisher in einer anderen Steuerklasse eingruppiert waren und nun während des Jahres die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllen, müssen Sie eine Steuerklassenänderung beantragen.

    Verwenden Sie dafür den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung". Sie finden den Link in den Hinweisen. Füllen Sie auch die "Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag" aus und geben Sie ihn bei der zuständigen Stelle ab.

    Sie können den “Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ einschließlich Anlagen im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische Übermittlung müssen Sie sich registrieren. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.

    Der Freibetrag wird dann bei Ihren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) berücksichtigt.

    Haben Sie nicht die Lohnsteuerklasse II, können Sie den Antrag auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch erst in Ihrer Einkommensteuererklärung auf der Anlage Kind stellen.

    Fristen

    Die Frist für den Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2024 beginnt am 1. Oktober 2023. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden.

    Kosten

    Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de