Erziehung in einer Tagesgruppe Gewährung

    Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

    Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.

    Beschreibung

    Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.

    • Vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Mit sozial- und heilpädagogischen Maßnahmen sollen die Kinder und Jugendlichen gefördert werden.
    • Teilstationäres Angebot. Das bedeutet, das Kind
      • erhält das therapeutische und pädagogische Angebot wie bei stationärer Unterbringung (zum Beispiel in einem Heim oder in einer Pflegefamilie),
      • Erziehungsleistungen, die es in der Familie nicht bekommt, und
      • schulische Unterstützung und
      • wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in der Tagesgruppe betreut, kann ansonsten jedoch in der Familie und somit in seiner gewohnten Umgebung bleiben.
    • Gruppengröße: 8-10 Kinder
    • Das Jugendamt bindet die Eltern intensiv ein (z. B. durch gezielte Beratungsgespräche, Elternabende, Elternfreizeit oder Eltern-Kind-Treffen).

    Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ortenaukreis (Landratsamt Ortenaukreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 20

    77652 Offenburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781/805-0

    Fax: 0781/805-1211

    E-Mail: landratsamt@ortenaukreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kommunaler Sozialer Dienst Lahr (Kommunaler Sozialer Dienst Lahr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Straße 11

    77933 Lahr

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07821 95449 2112

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Sie wünschen Unterstützung für sich und Ihr Kind durch Unterbringung in einer Tagesgruppe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    • § 32Erziehung in einer Tagesgruppe

    Rechtsbehelf

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

     

     

    Verfahrensablauf

    Als sorgeberechtigte Eltern müssen Sie die Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen. Das genaue Antragsverfahren kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Haben Sie Ihren Antrag abgegeben, prüft diese, ob die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.

    Alle Beteiligten erstellen gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festlegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

    Die Hilfe in einer Tagesgruppe wird durch einen Bescheid bewilligt. Der HIlfeplan ist in der Regel nicht Teil des Bescheides. Er kann auch nach Bewilligung der konkreten Hilfemaßnahme erstellt werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Sie müssen sich entsprechend Ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en