Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung Erteilung

    Erlaubnis beantragen für Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen

    Wenn Sie mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde und der Grundstückseigentümer oder einer berechtigten Person für das Gelände.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde und der Grundstückseigentümer oder einer berechtigten Person für das Gelände.

    Außerdem benötigen Sie eine Erlaubnis für Starts und Landungen auf Flugplätzen:

    • außerhalb der Start- oder Landebahnen, die in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt sind
    • außerhalb der Betriebszeiten
    • innerhalb von Zeiten mit Betriebsbeschränkung
    • wenn Sie andere Luftfahrzeuge, als in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt, dort betreiben wollen.

    In diesen Fällen benötigen Sie neben der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde auch die Zustimmung des Flugplatzbetreibers.

    Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände.

    Sie brauchen keine Erlaubnis für eine Außenlandung,

    • wenn Sie bei Ihrem Luftfahrzeug den Ort der Landung nicht vorhersehen können oder
    • wenn Sie unerwartet landen müssen
      • aus Gründen der Sicherheit oder
      • um zu helfen, wenn eine andere Person in Gefahr ist
    • bei Überlandflügen von
      • Segelflugzeugen
      • Hängegleitern
      • Gleitschirmen
      • bemannten Heiß-/Gasballonen

    In diesen Fällen ist die Besatzung verpflichtet, gegenüber Berechtigten (Eigentümer, Pächter, Behörden) Auskunft über Name und Wohnsitz zu geben.

    • des Halters oder der Halterin des Luftfahrzeugs
    • des Luftfahrzeugführers beziehungsweise der Luftfahrzeugführerin
    • des Versicherers

    Ansprechpartner

    Für Kreis Reutlingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefüllter Antrag
    • Umgebungs- und Lagepläne
    • Fotos des Startgeländes
    • Zustimmung der Grundstückseigentümer/ Gemeindeverwaltung

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Fügen Sie dem Antrag die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder der berechtigten Person bei.

    Fristen

    Reichen Sie den vollständigen Antrag mindestens 10 Werktage vor dem Datum ein, an dem die Genehmigung benötigt wird.

    Bearbeitungsdauer

    mindestens 10 Werktage

    Kosten

    EUR 30,00 - 500,00, abhängig vom Bearbeitungsaufwand, von der Art des Luftfahrzeugs sowie dem Gelände, auf dem Sie starten oder landen möchten.

    Hinweis: Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden (auch Flurschaden), haben die Besitzer des Grundstücks ein Recht auf Schadensersatz.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de