Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Metzingen
Beschreibung
Hinweise für Metzingen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Metzingen (Stadt Metzingen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 13 63
72544 Metzingen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Metzingen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Metzingen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Metzingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Metzingen
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Metzingen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Metzingen
Die momentan erhobene Hundesteuer im Jahr für jeden im Stadtgebiet gehaltenen Hund entnehmen Sie der aktuell gültigen Hundesteuersatzung.
Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund, gemäß der aktuell gültigen Hundesteuersatzung. Ebenso den Betrag der Zwingersteuer pro Jahr.
Ab dem 01.01.2023 tritt die neue Hundesteuersatzung in Kraft.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Metzingen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg