Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Renchen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Renchen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Renchen (Stadt Renchen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 57

    77871 Renchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 078437070

    Fax: 0784370723

    E-Mail: rathaus@renchen.de

    De-Mail: rathaus@renchen.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fachbereich 5 Personal- und Finanzverwaltung (Fachbereich 5 Personal- und Finanzverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 57

    77871 Renchen

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Renchen

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Renchen

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Renchen

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Renchen

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Renchen

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Renchen

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
    1.a) für den ersten Hund 90 €
    1.b) für jeden weiteren Hund 180 €
    2.a) für jeden Zwinger im Sinne von § 7 (bis zu 5 Hunde) 250 €
    2.b) für jeden Zwinger im Sinne von § 7 (bis zu 5 weitere Hunde) 250 €
    3.a) für jeden gefährlichen Hund und jeden Zwinger,
    in dem mindestens ein gefährlicher Hund im Sinne von Abs. 4 gehalten wird 660 €
    3.b) für jeden weiteren gefährlichen Hund 750 €

    (Die Preise richten sich nach der Hundesteuersatzung der Stadt Renchen. Wenn Sie nachschauen wollen, was es mit den Paragraphen auf sich hat, klicken Sie bitte auf folgenden Link:

    https://www.renchen.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Rathaus/Satzungen/Hundesteuersatzung.pdf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Renchen

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en