Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Renchen
Beschreibung
Hinweise für Renchen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Renchen (Stadt Renchen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro) Mo 08:30 - 12:00 und 14:30 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:30 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus ) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 078437070
Fax: 0784370723
E-Mail: rathaus@renchen.de
De-Mail: rathaus@renchen.de-mail.de
Internet
Fachbereich 5 Personal- und Finanzverwaltung (Fachbereich 5 Personal- und Finanzverwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus ) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Renchen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Renchen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Renchen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Renchen
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Renchen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Renchen
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
1.a) für den ersten Hund 90 €
1.b) für jeden weiteren Hund 180 €
2.a) für jeden Zwinger im Sinne von § 7 (bis zu 5 Hunde) 250 €
2.b) für jeden Zwinger im Sinne von § 7 (bis zu 5 weitere Hunde) 250 €
3.a) für jeden gefährlichen Hund und jeden Zwinger,
in dem mindestens ein gefährlicher Hund im Sinne von Abs. 4 gehalten wird 660 €
3.b) für jeden weiteren gefährlichen Hund 750 €
(Die Preise richten sich nach der Hundesteuersatzung der Stadt Renchen. Wenn Sie nachschauen wollen, was es mit den Paragraphen auf sich hat, klicken Sie bitte auf folgenden Link:
https://www.renchen.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Rathaus/Satzungen/Hundesteuersatzung.pdf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Renchen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg