Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Baden-Baden
Beschreibung
Hinweise für Baden-Baden
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baden-Baden
- bei Abmeldung Nachweis über Tod (Sterbebescheinigung) oder Anmeldung am neuen Wohnort.
Voraussetzungen
Hinweise für Baden-Baden
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Baden-Baden
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich, per E-Mail oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Kosten
Hinweise für Baden-Baden
- Regelfall/pro Jahr: 110 EUR
- für jeden weiteren Hund, wenn in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten werden: 220 EUR
Für Kampfhunde/gefährliche Hunde wird eine höhere Steuer fällig, derzeit 600 EUR bzw. 300 EUR jährlich (bei bestandener Verhaltensprüfung).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Baden-Baden
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg