Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
Hinweise für Konstanz
Beschreibung
Hinweise für Konstanz
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde) (Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (und nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Konstanz
Antrag (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail)
Voraussetzungen
Hinweise für Konstanz
Sie sind Eigentümer oder Erbbauberechtigter am zu vermessenden Grundstück
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Konstanz
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Konstanz
Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos beim Amt für Liegenschaften und Geoinformation, Abt. Geoinformation stellen.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Fristen
-
Kosten
Hinweise für Konstanz
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Konstanz
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg