Flurstücksgrenze Feststellung

    Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen

    Hinweise für Konstanz

    Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

    Beschreibung

    Hinweise für Konstanz

    Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde) (Geoinformation (Untere Vermessungsbehörde))

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Laube 24

    78462 Konstanz

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Konstanz

    Antrag (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Konstanz

    Sie sind Eigentümer oder Erbbauberechtigter am zu vermessenden Grundstück

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Konstanz

    Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos beim Amt für Liegenschaften und Geoinformation, Abt. Geoinformation stellen.

    Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.

    Fristen

    -

    Kosten

    Hinweise für Konstanz

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Konstanz

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en