Flurstücksgrenze Feststellung

    Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen

    Hinweise für Königsbronn

    Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

    Beschreibung

    Hinweise für Königsbronn

    Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Heidenheim (Landratsamt Heidenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim an der Brenz

    Postfachadresse

    Postfach 15 80

    89505 Heidenheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321/321-0

    Fax: 07321/321-2410

    E-Mail: post@landkreis-heidenheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Vermessungsarbeiten und Ausbildung (Vermessungsarbeiten und Ausbildung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim an der Brenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 321 1411

    Fax: 07321 321 551430

    E-Mail: vermessung@landkreis-heidenheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königsbronn

    Angaben zu dem betroffenen Flurstück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Königsbronn

    Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

    • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
    • eine erbbauberechtigte Person,
    • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
    • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

    sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Königsbronn

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Königsbronn

    Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

    • Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
    • Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.

    Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.

    Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.

    Fristen

    Hinweise für Königsbronn

    -

    Kosten

    Hinweise für Königsbronn

    Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.

    Beispiel:

    Die Gebühr für die Grenzfeststellung zweier Grenzpunkte setzt sich so zusammen:

    • für die Grenzfeststellung je Grenzpunkt 60 Euro;
    • für die Abmarkung wenn ein Grenzzeichen fehlt zusätzlich 60 Euro je Grenzpunkt;
    • bei einem Bodenwert über 10 Euro/m² bis 100 Euro/m² wird die Gebühr mit einem Faktor 1,7 multipliziert;
    • für jeden Auftrag (räumlich und zeitlich zusammenhängend) wird eine Grundgebühr von 200 Euro hinzugerechnet.

    Die Grenzfeststellung dieser zwei Grenzpunkte mit deren Abmarkung kostet insgesamt 404 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Königsbronn

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en