Flurstücksgrenze Feststellung

    Grundstück - Vermessungsauftrag

    Hinweise für Rot am See

    Wenn Sie Ihr Grundstück teilen oder bebauen wollen oder aus anderen Gründen eine exakte Feststellung der Grundstücksgrenzen benötigen, müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden dann in das Liegenschaftskataster eingetragen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

    Beschreibung

    Hinweise für Rot am See

    Wenn Sie Ihr Grundstück teilen oder bebauen wollen oder aus anderen Gründen eine exakte Feststellung der Grundstücksgrenzen benötigen, müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden dann in das Liegenschaftskataster eingetragen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Schwäbisch Hall (Landratsamt Schwäbisch Hall)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münzstraße 1

    74523 Schwäbisch Hall

    Lieferanschrift

    Münzstraße 1

    74523 Schwäbisch Hall

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0791/755-0

    Fax: 0791/755-7362

    E-Mail: info@LRASHA.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rot am See

    bei geplanten Änderungen der Grundstücksgrenzen:

    • Plan, in welchem die geplante neue Grenze handschriftlich eingezeichnet ist
    • gegebenenfalls Genehmigungen anderer Behörden (z.B. nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes beziehungsweise § 24 des Waldgesetzes)

    Voraussetzungen

    Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

    • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
    • eine erbbauberechtigte Person,
    • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
    • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

    sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rot am See

    Einen Antrag auf Vermessung (z.B. zur Flurstückszerlegung oder Grenzfeststellung) müssen Sie bei der zuständigen Vermessungsbehörde oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.

    Sie können den Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle stellen. Im Antrag müssen Sie das entsprechende Flurstück angeben, den Verlauf der neuen Grenze in einen Plan einzeichnen, bzw. kennzeichnen welcher Grenzpunkt festgestellt und abgemarkt, oder vorgewiesen werden soll.

    Das Vermessungsergebnis wird Ihnen im Anschluss mitgeteilt. Wenn eine Veränderung der Einträge im Liegenschaftskataster erforderlich war, erhalten Sie eine Abschrift des Veränderungsnachweises.

    Fristen

    -

    Kosten

    Hinweise für Rot am See

    Für die Durchführung von Vermessungen werden Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis erhoben. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der zu bildenden Flurstücke, von der Zahl der neuen Grenzpunkte und vom Bodenwert.

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en