Grundstück - Vermessungsauftrag
Hinweise für Braunsbach
Beschreibung
Hinweise für Braunsbach
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen oder bebauen wollen oder aus anderen Gründen eine exakte Feststellung der Grundstücksgrenzen benötigen, müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden dann in das Liegenschaftskataster eingetragen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
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Ansprechpartner
Landratsamt Schwäbisch Hall (Landratsamt Schwäbisch Hall)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Braunsbach
bei geplanten Änderungen der Grundstücksgrenzen:
- Plan, in welchem die geplante neue Grenze handschriftlich eingezeichnet ist
- gegebenenfalls Genehmigungen anderer Behörden (z.B. nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes beziehungsweise § 24 des Waldgesetzes)
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
- eine erbbauberechtigte Person,
- eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Braunsbach
Einen Antrag auf Vermessung (z.B. zur Flurstückszerlegung oder Grenzfeststellung) müssen Sie bei der zuständigen Vermessungsbehörde oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.
Sie können den Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle stellen. Im Antrag müssen Sie das entsprechende Flurstück angeben, den Verlauf der neuen Grenze in einen Plan einzeichnen, bzw. kennzeichnen welcher Grenzpunkt festgestellt und abgemarkt, oder vorgewiesen werden soll.
Das Vermessungsergebnis wird Ihnen im Anschluss mitgeteilt. Wenn eine Veränderung der Einträge im Liegenschaftskataster erforderlich war, erhalten Sie eine Abschrift des Veränderungsnachweises.
Fristen
-
Kosten
Hinweise für Braunsbach
Für die Durchführung von Vermessungen werden Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis erhoben. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der zu bildenden Flurstücke, von der Zahl der neuen Grenzpunkte und vom Bodenwert.
Hinweise (Besonderheiten)
-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg