Handelsregister Einsicht gewähren

    Handelsregister - Einsicht nehmen

    Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.

    Beschreibung

    Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.

    Beispiel: Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.

    Sie erhalten Informationen

    • über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute und
    • zu Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die im Geschäftsleben wichtig sind.

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Kreis Böblingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Daten auch online abrufen.
    • Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen:
      • Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
      • Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
        Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.

    Der Auszug kann Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr auch elektronisch übermittelt werden. Eine Übermittlung als einfache E-Mail ist aber nicht möglich.
    Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Registergericht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Wenn Sie die Daten online abrufen: keine.

    Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen

    • und in Papierform möchten:
      • für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
      • für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00

    • und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten:
      • für eine unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
      • für eine beglaubigte Datei: EUR 10,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en