• Wangen im Allgäu (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Angaben zum Denkmal Aufnahme

Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen

In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

Beschreibung

In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Beispielsweise dürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. Bei in der Denkmalliste verzeichneten Kulturdenkmalen gilt das nicht.

Die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals stellt die Denkmalschutzbehörde fest.

Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:

  • Bezeichnung des Kulturdenkmals
  • Lage
  • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
  • Tag der Eintragung

Online-Dienste

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Ansprechpartner

Große Kreisstadt Wangen im Allgäu (Große Kreisstadt Wangen im Allgäu)

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Marktplatz 1

88239 Wangen im Allgäu

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88227 Wangen im Allgäu

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De-Mail: info@wangen.de-mail.de

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Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Das Kulturdenkmal hat eine besondere
    • wissenschaftliche,
    • künstlerische oder
    • heimatgeschichtliche Bedeutung
  • Aufgrund dieser Bedeutung besteht ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle schriftlich anregen.

Die meisten Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung werden auf Veranlassung staatlicher Stellen in das Denkmalbuch eingetragen (z.B. Burgen, Schlösser, Schlossgärten und Kirchen und historische Friedhöfe).

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de