Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen Ausstellung

    Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.

    Dafür müssen Sie Ihrem Finanzamt eine besondere Bescheinigung vorlegen. Sie gilt als Nachweis für die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen.

    Sie können die Bescheinigung nur für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und nur für bestimmte Maßnahmen erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bissierstraße 7

    79114 Freiburg i. Br.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/208-0

    Fax: 0761/208-394200

    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

    De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Baurecht und Denkmalschutz (Baurecht und Denkmalschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 20

    77652 Offenburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781 805 1229

    Fax: 0781/805-9633

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    • Kostenaufstellung, nach Gewerken geordnet
    • Originalrechnungen, anhand der Kostenaufstellung durchnummeriert (Rechnungskopien können nicht anerkannt werden)
    • bei Wohnungseigentum:
      • Namen und Anschriften aller Eigentümerinnen und Eigentümer
      • Teilungserklärung, aus der die 1000/Anteile der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ersichtlich sind
    • denkmalschutzrechtliche Genehmigung
      Aus dieser muss hervorgehen, dass die Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sind.
    • wenn Sie Zuwendungen aus "öffentlichen Mitteln" bezogen haben: entsprechende Nachweise

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Die Maßnahmen müssen denkmalschutzrechtlich genehmigt sein.

    Begünstigt werden:

    • Herstellungskosten an Baudenkmalen, die zu Einkünften führen (z.B. Gewerbebetrieb, freier Beruf, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung)
    • Herstellung und Erhaltung selbstbewohnter Kulturdenkmale
    • Aufwendungen an einem zu keiner Einkunftsart gehörenden und nicht selbstbewohnten Baudenkmal
    • unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen bei anderen schutzwürdigen Kulturgütern (z.B. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, Möbel, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen und Archive in Privatvermögen)

    Hinweis: Die Anschaffungskosten für ein Baudenkmal sind nicht begünstigt. Zu den begünstigten Herstellungskosten zählen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten nach Abschluss des Kaufvertrages.

    Achtung: Die Bescheinigung ist nicht die einzige Voraussetzung, um die Steuervergünstigung zu erhalten. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Ohne Angabe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Die Bescheinigung müssen Sie schriftlich beantragen.

    Die Denkmalschutzbehoerde prueft, ob die Baumassnahmen nach Art und Umfang erforderlich sind

    • zur Erhaltung des Gebaeudes als Baudenkmal oder
    • zu seiner sinnvollen Nutzung.

    Die bescheinigten Aufwendungen koennen Sie ueber mehrere Jahre als Sonderausgaben bei der Steuererklaerung geltend machen.

    Fristen

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Ohne Angabe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Abhängig vom Umfang der Maßnahme.

    Kosten

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    je nach Höhe der bescheinigten Aufwendungen

    Tipp: Genaue Angaben erhalten Sie bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gutach (Schwarzwaldbahn)

    Ohne Angabe

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de