Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Benutzung der Straßenfläche für Baustellen

    Hinweise für Bruchsal

    Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind

    Beschreibung

    Hinweise für Bruchsal

    Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind

    • das Einrichten einer Baustelle,
    • die Lagerung von Baumaterialien oder
    • das Aufstellen eines Gerüstes.

    Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.

    Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnungen kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.

    Beispielsweise:

    • In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
    • Muss der Verkehr – auch bei teilweiser Straßensperrung – beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und
      • wie ist dies durchzuführen?
    • Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja,
      • wie hat dies zu geschehen?

    Sie müssen diese Anordnungen befolgen. Gegebenenfalls müssen Sie Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installieren. Es kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangt werden.

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    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Abteilung 2 - Verkehr und Ordnungswidrigkeiten (Ordnungsamt Abteilung 2 - Verkehr und Ordnungswidrigkeiten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Campus 1

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7251 79367

    E-Mail: ordnungsamt@bruchsal.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Abteilung Tiefbau, Grün, Landschaftspflege (Abteilung Tiefbau, Grün, Landschaftspflege)

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Oppenheimer-Platz 5

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07251 79419

    Fax: 07251/79-377

    E-Mail: tgl-sekretariat@bruchsal.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Bruchsal (Stadtverwaltung Bruchsal)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 66

    76646 Bruchsal

    Lieferanschrift

    Kaiserstraße 66

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07251/79-0

    Telefon Festnetz: 07251/79-0

    Fax: 07251/79-222

    E-Mail: info@bruchsal.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bruchsal

    keine Angabe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bruchsal

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Bruchsal

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bruchsal

    Sie müssen bei der zuständigen Stelle die Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche beantragen. Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Benutzung bei der zuständigen Stelle schriftlich oder persönlich gestellt werden. Verwenden Sie dazu bitte das offizielle Formular.

    Fristen

    Hinweise für Bruchsal

    Antragstellung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.

    Kosten

    Hinweise für Bruchsal

    Verwaltungsgebühr nach Aufwand und bei Hochbaumaßnahmen noch eine Sondernutzungsgebühr von einem Euro / qm / Monat.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bruchsal

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de