Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
Beschreibung
Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
- das Einrichten einer Baustelle,
- die Lagerung von Baumaterialien oder
- das Aufstellen eines Gerüstes.
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnungen kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.
Beispielsweise:
- In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
- Muss der Verkehr - auch bei teilweiser Straßensperrung - beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
- Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie hat dies zu geschehen?
Befolgen Sie die Anordnungen der Behörde. Gegebenenfalls müssen Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installiert werden. Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
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Ansprechpartner
Öffentliche Ordnung (Öffentliche Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 62
76289 Stutensee
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Abweichende Zeiten: im BürgerBüro u. seinen Außenstellen, in der Baurechtsbehörde und in der Ausländerbehörde. Die Stadtverwaltung ist geschlossen an gesetzlichen Feiertagen sowie im Jahr 2024 an folgenden Tagen: 24. Dezember, 27. Dezember, 30. Dezember und 31. Dezember.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07244 969 260
Fax: 07244 969 109
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@stutensee.de
De-Mail: bussgeld@stutensee.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Das können Sie schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde tun.
Fristen
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Kosten
Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg