Abschriften Beglaubigung

    Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen

    Um die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten zu können, muss der eigene Geburtsort Bretten sein.

    Beschreibung

    Um die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten zu können, muss der eigene Geburtsort Bretten sein.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 302 Personenstandswesen (Sachgebiet 302 Personenstandswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Kirchgasse 9

    75015 Bretten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07252921321

    Telefon Festnetz: 07252921322

    Telefon Festnetz: 07252921323

    Fax: 07252921928

    E-Mail: stadt@bretten.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Reisepass oder Personalausweis

    Verfahrensablauf

    Beantragung persönlich vor Ort mittels gültigem Personalausweis oder Reisepass

    Kosten

    12 €

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 324)

    Sprachversion

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    Sprache: de