Anzeige - Lärmbelästigung melden

    Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

    Beschreibung

    Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle oder -ursache ab.

    Sprechen Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Personen, die ihn verursachen und versuchen Sie eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist.
    Befragen Sie auch andere betroffene Personen in Ihrer Nachbarschaft, ob sie sich ebenfalls belästigt fühlen und gegebenenfalls schon tätig geworden sind.

    Erreichen Sie durch Gespräche keinen Kompromiss und fühlen Sie sich unzumutbar in Ihrer Ruhe gestört, können Sie

    • die zuständige Behörde verständigen oder
    • sich in akuten Fällen an die Polizei wenden.

    Hinweis: Bei einer Beschwerde über Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen müssen Sie anders vorgehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schutzpolizeidirektion Heilbronn (Schutzpolizeidirektion Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlstraße 108-112

    74076 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 1040

    Fax: 07131 104 605000

    E-Mail: HEILBRONN.PP.SD@polizei.bwl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Polizeirevier Tauberbischofsheim (Polizeirevier Tauberbischofsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 91

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    E-Mail: TAUBERBISCHOFSHEIM.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 07131 104 605200

    Telefon Festnetz: 09341 81-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Öffentliche Ordnung (Öffentliche Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    97922 Lauda-Königshofen

    Lieferanschrift

    Marktplatz 1

    97922 Lauda-Königshofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9343 501 0

    E-Mail: Sicherheit-Ordnung@lauda-koenigshofen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie fühlen sich durch Lärm belästigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.

    Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt. Wenn nötig, ergreift sie erforderliche Maßnahmen wie zum Beispiel Ausschalten der Musikanlage. Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 geahndet werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Motorbetriebene Gartengeräte dürfen Sie im Wohngebiet nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzen. Für besonders laute Geräte wie zum Beispiel Laubbläser kann es weitere Beschränkungen geben.

    Die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann aber privatrechtlich wie zum Beispiel im Mietvertrag oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en