Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Hauptwohnsitzes

    Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

    Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegende Wohnung
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Büchenau (Verwaltungsstelle Büchenau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Au in den Buchen 81

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.buechenau@bruchsal.de

    Fax: 07257/5392

    Telefon Festnetz: 07257/2037

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Helmsheim (Verwaltungsstelle Helmsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurpfalzstraße 58

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.helmsheim@bruchsal.de

    Fax: 07251/56139

    Telefon Festnetz: 07251/5124

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Untergrombach (Verwaltungsstelle Untergrombach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 4

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.untergrombach@bruchsal.de

    Fax: 07251/79-729

    Telefon Festnetz: 07251/79-721

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Heidelsheim (Verwaltungsstelle Heidelsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Merianstraße 18

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.heidelsheim@bruchsal.de

    Fax: 07251/59188

    Telefon Festnetz: 07251/5188

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Oppenheimer-Platz 5

    76646 Bruchsal

    Lieferanschrift

    Otto-Oppenheimer-Platz 5

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7251 79500

    Fax: +49 7251 79611

    E-Mail: buergerbuero@bruchsal.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Obergrombach (Verwaltungsstelle Obergrombach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsstelle.obergrombach@bruchsal.de

    Fax: 07251/79-739

    Telefon Festnetz: 07251/79-732

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 21 Mehrere Wohnungen
    • § 22 Bestimmung der Hauptwohnung

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

    Fristen

    Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

    Kosten

    Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei.

    In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en