Zahnarztregister

    Zahnarztregister - Eintragung beantragen

    Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie

    Beschreibung

    Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie

    • eine Zulassung beantragen wollen oder
    • bei einem zugelassenen Zahnarzt oder einer Zahnärztin eine Anstellung anstreben.

    Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärzte und Zahnärztinnen erfassen. Es enthält Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit der Zahnärzte und Zahnärztinnen, die für die Zulassung von Bedeutung sind.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Neckar-Odenwald-Kreis (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen alle im Antrag gemachten Angaben nachweisen und Ihrem Antrag die folgenden Dokumente beilegen:

    Sie müssen die Dokumente im Original oder als beglaubigte Abschrift vorlegen. Bei ausländischen Dokumenten sind zusätzlich amtlich beglaubigte deutsche Übersetzungen beizufügen.

    Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, müssen Sie auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie direkt bei der zuständigen Stelle nach, auf welche Art Sie die Nachweise erbringen können.

    Voraussetzungen

    Sie

    • sind als Zahnärztin oder Zahnarzt approbiert und
    • haben eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit abgeleistet.

    Hinweis: Die zweijährige Vorbereitungszeit kann in manchen Fällen entfallen. Dafür müssen Sie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein nach dem Gemeinschaftsrecht anerkanntes Diplom erworben haben und zur Berufsausübung berechtigt sein.

    Mindestens sechs Monate der Vorbereitungszeit müssen Sie einem oder mehreren Vertragszahnärzten oder Vertragszahnärztinnen assistiert oder sie vertreten haben. Bis zu drei Monate dieser Zeit können Sie durch eine Tätigkeit gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik ersetzen.

    Achtung: Vertretungszeiten werden nur anerkannt, wenn Sie davor mindestens ein Jahr lang angestellt waren:

    • Als Assistentin oder Assistent bei einem Vertragszahnarzt oder einer Vertragszahnärztin,
    • in Universitätszahnkliniken,
    • in Zahnstationen eines Krankenhauses,
    • im öffentlichen Gesundheitsdienst,
    • bei der Bundeswehr oder
    • in Zahnkliniken.

    Die übrige Vorbereitungszeit können Sie auch als angestellte Zahnärztin oder Zahnarzt in einer der genannten Einrichtungen ableisten. Tätigkeiten können erst ab einer Länge von drei Wochen angerechnet werden.

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister stellen. Über die Eintragung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

    Hinweis: Bei zwei Teilzulassungen in verschiedenen Zulassungsbezirken erfolgen zwei Eintragungen in die Zahnarztregister der jeweiligen Bezirke.

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 100,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en