Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung

    Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Landkreis Karlsruhe

    Die Fahrzeugpapiere müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. Adressänderungen und/oder Namensänderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle angezeigt werden.

    Beschreibung

    Die Fahrzeugpapiere müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. Adressänderungen und/oder Namensänderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Für Mannheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Bei einer Adressänderung reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Personalausweises mit der aktuellen Anschrift aus.

     

    Bei einer Namensänderung muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit vorgelegt werden.

     

    Bei ausländischen Mitbürgern ist anstelle des Personalausweises die aktuelle Meldebescheingung sowie der Pass erforderlich.

    Voraussetzungen

    -

    Verfahrensablauf

    Bitte sprechen Sie bei Adress- und/oder Namensänderungen in Ihrer Zulassungsstelle vor.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt zwischen 10,70 Euro und 15,00 Euro, je nach Einzelfall.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 234)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de