Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Landkreis Karlsruhe
Beschreibung
Die Fahrzeugpapiere müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. Adressänderungen und/oder Namensänderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle angezeigt werden.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal (Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe (Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe)
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Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen (Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Bretten (Kfz-Zulassungsstelle Bretten)
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erforderliche Unterlagen
Bei einer Adressänderung reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Personalausweises mit der aktuellen Anschrift aus.
Bei einer Namensänderung muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit vorgelegt werden.
Bei ausländischen Mitbürgern ist anstelle des Personalausweises die aktuelle Meldebescheingung sowie der Pass erforderlich.
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Bitte sprechen Sie bei Adress- und/oder Namensänderungen in Ihrer Zulassungsstelle vor.
Kosten
Die Gebühr beträgt zwischen 10,70 Euro und 15,00 Euro, je nach Einzelfall.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg