• Tauberbischofsheim (Landkreis Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg)
Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung

Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Landkreis Karlsruhe

Die Fahrzeugpapiere müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. Adressänderungen und/oder Namensänderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle angezeigt werden.

Beschreibung

Die Fahrzeugpapiere müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. Adressänderungen und/oder Namensänderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle angezeigt werden.

Ansprechpartner

Für Tauberbischofsheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Bei einer Adressänderung reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Personalausweises mit der aktuellen Anschrift aus.

 

Bei einer Namensänderung muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit vorgelegt werden.

 

Bei ausländischen Mitbürgern ist anstelle des Personalausweises die aktuelle Meldebescheingung sowie der Pass erforderlich.

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Bitte sprechen Sie bei Adress- und/oder Namensänderungen in Ihrer Zulassungsstelle vor.

Kosten

Die Gebühr beträgt zwischen 10,70 Euro und 15,00 Euro, je nach Einzelfall.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 234)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de