Vermittlerregister Eintragung

    Eintragung in das Vermittlerregister beantragen

    Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich ungebundene, gebundene und produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler, Versicherungsberater und Angestellte, die in leitender Position für die Vermittlung oder Beratung verantwortlich sind, eintragen lassen.

    Beschreibung

    Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich ungebundene, gebundene und produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler, Versicherungsberater und Angestellte, die in leitender Position für die Vermittlung oder Beratung verantwortlich sind, eintragen lassen.

    Das Register enthält folgende Daten:

    • bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
    • bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
    • Art der Erlaubnis
    • Anschrift der zuständigen Registerbehörde
    • in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
    • Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
    • Betriebsanschrift
    • Registernummer
    • bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen

    Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Versicherungsunternehmen können damit überprüfen, wer, wo und in welchem Umfang als Versicherungsvermittler zugelassen ist.

    Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstossen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Heidenheim (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • für ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler sowie für Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater: Nachweis über die erteilte Erlaubnis
    • für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung
    • Gewerbeanmeldung
    • falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig werden wollen: zusätzlich
      • Formular "Mitteilung über die Tätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat"

    Voraussetzungen

    Um sich in das Vermittlerregister eintragen lassen zu können, müssen Sie entweder

    • eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater besitzen oder
    • von der Erlaubnispflicht befreit worden sein.

    Hinweis: Gebundene Versicherungsvermittler können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen. Die Daten der Angestellten, die in leitender Position für die Vermittlung oder Beratung verantwortlich sind, werden vom Inhaber der Erlaubnis an das Register gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Gebundene Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen, die keine eigene Erlaubnis beantragen, müssen sich nicht selbst in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dazu müssen Sie sich über Ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen. Das Versicherungsunternehmen kann die Registrierung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft online erledigen.

    Mit der Eintragung ins Vermittlerregister erhalten Sie eine Registernummer, die vom System automatisch vergeben wird.

    Achtung: Sollten sich nach der Registrierung Ihre Daten ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Eintragung erfolgt üblicherweise innerhalb von fünf Werktagen.

    Kosten

    ca. 50,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en