Führerschein - Umtausch begleitetes Fahren ab 17 Jahren

    Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.

    Beschreibung

    Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.


    Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung, somit darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.

    Ansprechpartner

    Für Willstätt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Prüfbescheinigung (rosa Bescheinigung)

    Personalausweis oder Reisepass

    ggf. Vollmacht + Personalausweis des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    -

    Verfahrensablauf

    Umtausch persönlich oder mit Vollmacht möglich.

    Kosten

    Es fallen beim Umtausch keine zusätzlichen Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 234)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de