Führerschein - Umtausch begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Beschreibung
Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung, somit darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle Karlsruhe (Führerscheinstelle Karlsruhe)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Prüfbescheinigung (rosa Bescheinigung)
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Vollmacht + Personalausweis des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Umtausch persönlich oder mit Vollmacht möglich.
Kosten
Es fallen beim Umtausch keine zusätzlichen Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg