Führerschein - Umtausch begleitetes Fahren ab 17 Jahren

    Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.

    Beschreibung

    Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.


    Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung, somit darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle Bruchsal (Führerscheinstelle Bruchsal)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Güterbahnhof 9

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 936-80995

    E-Mail: fs.br@landratsamt-karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Führerscheinstelle Karlsruhe (Führerscheinstelle Karlsruhe)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 76-78

    76135 Karlsruhe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 936-80995

    E-Mail: fs.ka@landratsamt-karlsruhe.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Prüfbescheinigung (rosa Bescheinigung)

    Personalausweis oder Reisepass

    ggf. Vollmacht + Personalausweis des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    -

    Verfahrensablauf

    Umtausch persönlich oder mit Vollmacht möglich.

    Kosten

    Es fallen beim Umtausch keine zusätzlichen Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 234)

    Sprachversion

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    Sprache: de