Führerschein - Umtausch begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.
Beschreibung
Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung, somit darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Prüfbescheinigung (rosa Bescheinigung)
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Vollmacht + Personalausweis des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Umtausch persönlich oder mit Vollmacht möglich.
Kosten
Es fallen beim Umtausch keine zusätzlichen Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg