Führerschein - Umtausch begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Beschreibung
Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung, somit darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Ansprechpartner
Für Bartholomä wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Prüfbescheinigung (rosa Bescheinigung)
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Vollmacht + Personalausweis des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Umtausch persönlich oder mit Vollmacht möglich.
Kosten
Es fallen beim Umtausch keine zusätzlichen Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg