• Siegelsbach (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)
Vorgesehen zum Löschen - Bestattung Durchführung Friedwaldbestattung

Naturbestattung beauftragen

Aschen Verstorbener können auf Friedhöfen, die eine Naturbestattung vorsehen, in unmittelbarer Nähe eines Baumes, in seinem Wurzelbereich oder auf einer ausgewiesenen Fläche (Rasen, Wiese) beigesetzt werden. Die Form und das Äußere eines Grabes sind dabei nicht erkennbar.

Beschreibung

Aschen Verstorbener können auf Friedhöfen, die eine Naturbestattung vorsehen, in unmittelbarer Nähe eines Baumes, in seinem Wurzelbereich oder auf einer ausgewiesenen Fläche (Rasen, Wiese) beigesetzt werden. Die Form und das Äußere eines Grabes sind dabei nicht erkennbar.

Friedhofsträger können geeignete Flächen als Friedhöfe für Naturbestattungen anlegen. Diese Flächen liegen auf einem Gemeindefriedhof üblicherweise getrennt von normalen Grabstellen oder in einem ausgewiesenen Waldgrundstück.

Welche Rituale die Beisetzung begleiten, bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Bestattungen ohne geistlichen Beistand.

Eine Namenstafel am Baum oder auf dem Rasen oder der Wiese macht auf die Grabstätte aufmerksam. Auf diese Namenstafel kann auf Wunsch auch verzichtet werden. Blumenanpflanzungen und klassischer Grabschmuck sind an diesen Gräbern grds. nicht möglich.

Achtung: Da Naturbestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.

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Ansprechpartner

Gemeinde Siegelsbach (Gemeinde Siegelsbach)

Adresse

Hausanschrift

Wagenbacher Str. 4a

74936 Siegelsbach

Lieferanschrift

Wagenbacher Str. 4a

74936 Siegelsbach

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: gemeinde@siegelsbach.de

Fax: 07264/9150-40

Telefon Festnetz: 07264/9150-0

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung
  • Sterbeurkunde (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg)
  • Ärztliche Bescheinigung, dass bei der Untersuchung der verstorbenen Person keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt wurden (Zweite Leichenschau als Voraussetzung für die Einäscherung)

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Naturbestattung ist eine vorausgegangene Feuerbestattung (die verstorbene Person muss zunächst eingeäschert werden, bevor die Asche in einer Urne beigesetzt werden kann). Daher gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.

Rechtsgrundlage(n)

Bestattungsgesetz BW:

  • § 32 Bestattungsart
  • § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung

Bestattungsverordnung

  • § 5 Urnenfriedhöfe
  • § 16 Erlaubnis zur Feuerbestattung
  • § 24 Urnenbeschaffenheit
  • § 26 Urnenbestattung auf Friedhöfen

Rechtsbehelf

Für die Beauftragung einer Naturbestattung gibt es keinen Rechtsbehelf.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an den Friedhofsträger Ihrer Wahl.

Fristen

Es gelten die üblichen Fristen zur Meldung und Beurkundung eines Sterbefalls sowie zur Abholung und Bestattung der verstorbenen Person.

Kosten

Neben den bei einem Sterbefall üblichen Kosten fallen Kosten für die Grabstätte sowie bei einer Waldbestattung Kosten für den Erwerb eines Baumes (auch anteilig) an.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 11.02.2025 (von: 1)

Sprachversion

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Sprache: de

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