Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
Hinweise für Oberkirch
Beschreibung
Hinweise für Oberkirch
Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung vermeiden oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern.
Eingliederungshilfe kann vor allem die folgenden Leistungen betreffen:
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
- Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
- Unterstützung in der Ausbildung und im Studium
- Hilfen für die Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)
- Hilfen für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Art:
Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen oder persönliche Hilfen möglich.
Umfang:
Abhängig von
- Art und Schwere der Behinderung und
- Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Bei der Berechnung der Höhe der Eingliederungshilfe berücksichtigt die zuständige Stelle lediglich das eigene Einkommen. Das Einkommen der Eltern findet hierbei nur Berücksichtigung, sofern Sie mit dem minderjährigen behinderten Menschen in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
Sie können die Eingliederungshilfe auch als Persönliches Budget erhalten. Damit können Sie anstelle von Dienst- und Sachleistungen ein Budget wählen und Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen. Üblicherweise erhalten Sie eine Geldleistung, in begründeten Fällen auch Gutscheine.
Hinweis: Das Persönliche Budget soll Ihren individuellen Bedarf decken. Es soll aber die Höhe der Kosten aller individuell festgestellten, ohne das persönliche Budget zu erbringenden Leistungen, nicht übersteigen.
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Sie, solange Aussicht besteht, dass das Ziel der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Je nach Einzelfall kann das unterschiedlich lange sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) (Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. ) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberkirch
Je nach Einzelfall sind verschiedene Nachweise erforderlich, beispielsweise
- Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Gehaltszettel)
- Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparverträge)
- ärztliche Gutachten und Unterlagen.
Hinweis: Erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
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Voraussetzung ist, dass
- Sie eine dauerhafte wesentliche Behinderung (körperlich, geistig oder seelisch) haben oder davon bedroht sind und
- dadurch Ihre Teilhabefähigkeit am Leben in der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist.
Rechtsgrundlage(n)
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§§ 99 ff Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) (Eingliederungshilfe)
Verfahrensablauf
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Vereinbaren Sie bei der zuständigen Stelle einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Dabei können Sie auch klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, da dies von Fall zu Fall verschieden sein kann. Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob bzw. in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
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Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich Eingliederungshilfe können Sie nicht für die Vergangenheit erhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Es hilft die Bearbeitung zu beschleunigen, wenn Sie aktuelle Arztberichte über Befunde und Diagnosen, Pflegegutachten, Reha-Berichte oder pädagogische und therapeutische Berichte vorlegen können.
Kosten
Keine
Bei entsprechendem Einkommen und Vermögen kann, je nachdem um welche Leistung es geht, ein Beitrag zu den Aufwendungen gem. §§ 135 ff SGB IX verlangt werden. Ihr Sozialamt berät Sie hierrüber ebenfalls.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis zur Bedarfsermittlung erhalten Sie unter Bedarfsermittlung: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de))
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg