Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Hinweise für Gaildorf
Beschreibung
Hinweise für Gaildorf
Die Eingliederungshilfe steht Menschen zu, die nicht nur vorübergehend wesentlich körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Folgen der Behinderung sollen dadurch gemindert und die Integration erleichtert werden.
Eingliederungshilfe kann die folgenden Leistungen betreffen:
- Wohnen (z.B. betreutes Wohnen, Wohnen in einem Heim)
- Beschäftigung (z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen)
- familienentlastende Hilfen
- Förderung behinderter Kinder in Kindertagesstätten oder Schulen
- Unterstützung in der Ausbildung und im Studium
- Versorgung mit Hilfsmitteln
Bei der Berechnung der Höhe der Eingliederungshilfe wird sowohl das eigene Einkommen als auch das von unterhaltspflichtigen Verwandten einberechnet.
Die Eingliederungshilfe kann auch als persönliches Budget gewährt werden. In diesem Fall bekommen Sie einen monatlichen Geldbetrag, von dem Sie Dienstleistungen, die Sie benötigen, um am Leben der Gesellschaft teilzunehmen, bezahlen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Schwäbisch Hall (Landratsamt Schwäbisch Hall)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Je nach Einzelfall können verschiedene Nachweise erforderlich sein. Dies sind beispielsweise:
- Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Gehaltszettel)
- Nachweise über Ausgaben
- Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparverträge)
- ärztliche Gutachten und Unterlagen
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
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Es muss eine dauerhafte wesentliche Behinderung (körperlich, geistig oder seelisch) vorliegen oder drohen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie sollten bei der zuständigen Stelle einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Dort können Sie auch genau klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, da dies von Fall zu Fall verschieden sein kann.
Wenn Sie alle Unterlagen vorgelegt haben, prüft die zuständige Stelle Ihren Antrag und berechnet aufgrund Ihrer Angaben die Höhe Ihres Anspruches.
Fristen
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Es gelten keine Fristen. Da die Eingliederungsbeihilfe aber nicht für die Vergangenheit bezahlt werden kann, sollten Sie Ihren Antrag so bald wie möglich stellen.
Der Anspruch auf Eingliederungsbeihilfe kann je nach Einzelfall unterschiedlich lange bestehen. Grundsätzlich besteht das Anrecht bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Eingliederung voraussichtlich erfüllt sein wird.
Bearbeitungsdauer
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Es gelten keine Fristen. Da die Eingliederungsbeihilfe aber nicht für die Vergangenheit bezahlt werden kann, sollten Sie Ihren Antrag so bald wie möglich stellen.
Der Anspruch auf Eingliederungsbeihilfe kann je nach Einzelfall unterschiedlich lange bestehen. Grundsätzlich besteht das Anrecht bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Eingliederung voraussichtlich erfüllt sein wird.
Kosten
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Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe können Geldleistungen oder persönliche Hilfen sein. Der Umfang oder die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Behinderung, aber auch von den Vermögensverhältnissen ab.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis zur Bedarfsermittlung erhalten Sie unter Bedarfsermittlung: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de))
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg