Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

    Hinweise für Vellberg

    Die Eingliederungshilfe steht Menschen zu, die nicht nur vorübergehend wesentlich körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Folgen der Behinderung sollen dadurch gemindert und die Integration erleichtert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Vellberg

    Die Eingliederungshilfe steht Menschen zu, die nicht nur vorübergehend wesentlich körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Folgen der Behinderung sollen dadurch gemindert und die Integration erleichtert werden.

    Eingliederungshilfe kann die folgenden Leistungen betreffen:

    • Wohnen (z.B. betreutes Wohnen, Wohnen in einem Heim)
    • Beschäftigung (z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen)
    • familienentlastende Hilfen
    • Förderung behinderter Kinder in Kindertagesstätten oder Schulen
    • Unterstützung in der Ausbildung und im Studium
    • Versorgung mit Hilfsmitteln

    Bei der Berechnung der Höhe der Eingliederungshilfe wird sowohl das eigene Einkommen als auch das von unterhaltspflichtigen Verwandten einberechnet.

    Die Eingliederungshilfe kann auch als persönliches Budget gewährt werden. In diesem Fall bekommen Sie einen monatlichen Geldbetrag, von dem Sie Dienstleistungen, die Sie benötigen, um am Leben der Gesellschaft teilzunehmen, bezahlen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schwäbisch Hall (Landratsamt Schwäbisch Hall)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münzstraße 1

    74523 Schwäbisch Hall

    Lieferanschrift

    Münzstraße 1

    74523 Schwäbisch Hall

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0791/755-0

    Fax: 0791/755-7362

    E-Mail: info@LRASHA.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Vellberg

    Je nach Einzelfall können verschiedene Nachweise erforderlich sein. Dies sind beispielsweise:

    • Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Gehaltszettel)
    • Nachweise über Ausgaben
    • Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparverträge)
    • ärztliche Gutachten und Unterlagen

    Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Vellberg

    Es muss eine dauerhafte wesentliche Behinderung (körperlich, geistig oder seelisch) vorliegen oder drohen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Vellberg

    Sie sollten bei der zuständigen Stelle einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Dort können Sie auch genau klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, da dies von Fall zu Fall verschieden sein kann.

    Wenn Sie alle Unterlagen vorgelegt haben, prüft die zuständige Stelle Ihren Antrag und berechnet aufgrund Ihrer Angaben die Höhe Ihres Anspruches.

    Fristen

    Hinweise für Vellberg

    Es gelten keine Fristen. Da die Eingliederungsbeihilfe aber nicht für die Vergangenheit bezahlt werden kann, sollten Sie Ihren Antrag so bald wie möglich stellen.

    Der Anspruch auf Eingliederungsbeihilfe kann je nach Einzelfall unterschiedlich lange bestehen. Grundsätzlich besteht das Anrecht bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Eingliederung voraussichtlich erfüllt sein wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Vellberg

    Es gelten keine Fristen. Da die Eingliederungsbeihilfe aber nicht für die Vergangenheit bezahlt werden kann, sollten Sie Ihren Antrag so bald wie möglich stellen.

    Der Anspruch auf Eingliederungsbeihilfe kann je nach Einzelfall unterschiedlich lange bestehen. Grundsätzlich besteht das Anrecht bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Eingliederung voraussichtlich erfüllt sein wird.

    Kosten

    Hinweise für Vellberg

    Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe können Geldleistungen oder persönliche Hilfen sein. Der Umfang oder die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Behinderung, aber auch von den Vermögensverhältnissen ab.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de