Stiftungsverzeichnis Auskunft

    Stiftungsverzeichnis - Einsicht nehmen

    Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben. Sie können darin Einsicht nehmen.

    Beschreibung

    Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien (Stiftungsbehörden) führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben. Sie können darin Einsicht nehmen.

    Davon ausgenommen sind kirchliche Stiftungen. Auskünfte über diese erhalten Sie in der Regel bei kirchlichen Einrichtungen.

    In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:

    • Name und Anschrift
    • Sitz
    • Zweck
    • Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
    • Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
    • Anerkennungsbehörde

    Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftungsbehörde mitteilen. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

    Online-Dienste

    Ansprechpartner

    Für Kreis Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Das Stiftungsverzeichnis kann jede Person ohne Angabe von Gründen einsehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG):

    • § 4 Stiftungsverzeichnis
    • § 9 Unterrichtung und Prüfung
    • § 27 Stiftungsverzeichnis

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können beim jeweiligen Regierungspräsidium Einsicht nehmen. Eine formlose Anmeldung bei der Stiftungsbehörde genügt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Fertigung von Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: EUR 20,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen über einzelne Stiftungen erhalten Sie am einfachsten im Internet.

    *Achtung: Es handelt sich bei diesen Übersichten nicht um das Stiftungsverzeichnis. Die im Internet zugänglichen Verzeichnisse enthalten nur Stiftungen, die dieser Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Die Übersichten sind deshalb nicht vollständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en