Mitteilung einer Körperschaft oder Vereinigung an das Finanzamt

    Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen

    Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

    Beschreibung

    Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Tübingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Kopien

    • des Änderungsbeschlusses
    • der Satzungsänderung
    • des Stiftungsgeschäftes

    Voraussetzungen

    • Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
    • Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
    • Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
    • Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
    • Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.

    Fristen

    innerhalb eines Monats

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.

    Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de