Mitteilung einer Körperschaft oder Vereinigung an das Finanzamt
Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen
Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
Beschreibung
Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
Ansprechpartner
Für Kreis Tübingen (Baden-Württemberg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Kopien
- des Änderungsbeschlusses
- der Satzungsänderung
- des Stiftungsgeschäftes
Voraussetzungen
- Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
- Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
- Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
- Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
- Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
Fristen
innerhalb eines Monats
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.
Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg