• Iffezheim (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg)
Mitteilung einer Körperschaft oder Vereinigung an das Finanzamt

Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

Beschreibung

Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

Ansprechpartner

Finanzamt Rastatt (Finanzamt Rastatt)

Adresse

Hausanschrift

An der Ludwigsfeste 3

76437 Rastatt

Postfachadresse

Postfach 1465

76404 Rastatt

Kontakt

Telefon Festnetz: 07222/978-0 (Zentrale)

Fax: 07222/978 - 330

De-Mail: poststelle-39@finanzamt.bwl.De-Mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Kopien

  • des Änderungsbeschlusses
  • der Satzungsänderung
  • des Stiftungsgeschäftes

Voraussetzungen

  • Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
  • Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
  • Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
  • Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
  • Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

kein

Verfahrensablauf

Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.

Fristen

innerhalb eines Monats

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.

Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de