Hundesteuer

    Hundesteuer Esslingen am Neckar

    Die Stadt Esslingen am Neckar ist nach dem Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu erheben. Besteuert wird das Halten von Hunden durch natürliche Personen.

    Der Steuersatz beträgt jährlich
    für den 1. Hund 132,00 EUR
    für jeden weiteren Hund 264,00 EUR.

    Weitere Informationen:
    Satzung über die Erhebung von Hundesteuer

    Beschreibung

    Die Stadt Esslingen am Neckar ist nach dem Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu erheben. Besteuert wird das Halten von Hunden durch natürliche Personen.

    Der Steuersatz beträgt jährlich
    für den 1. Hund 132,00 EUR
    für jeden weiteren Hund 264,00 EUR.

    Weitere Informationen:
    Satzung über die Erhebung von Hundesteuer

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Sinsheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    Jeder über 3 Monate alte Hund ist vom Hundehalter innerhalb eines Monats anzumelden.

    Verfahrensablauf

    -

    Kosten

    Die Stadt Esslingen am Neckar ist nach dem Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu erheben. Besteuert wird das Halten von Hunden durch natürliche Personen.

    Der Steuersatz beträgt jährlich
    für den 1. Hund 132,00 EUR
    für jeden weiteren Hund 264,00 EUR.

    Weitere Informationen:
    Satzung über die Erhebung von Hundesteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 5)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de