Hundesteuer Esslingen am Neckar
Der Steuersatz beträgt jährlich
für den 1. Hund 132,00 EUR
für jeden weiteren Hund 264,00 EUR.
Weitere Informationen:
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer
Beschreibung
Die Stadt Esslingen am Neckar ist nach dem Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu erheben. Besteuert wird das Halten von Hunden durch natürliche Personen.
Der Steuersatz beträgt jährlich
für den 1. Hund 132,00 EUR
für jeden weiteren Hund 264,00 EUR.
Weitere Informationen:
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Tauberbischofsheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
nicht erforderlich
Voraussetzungen
Jeder über 3 Monate alte Hund ist vom Hundehalter innerhalb eines Monats anzumelden.
Verfahrensablauf
-
Kosten
Die Stadt Esslingen am Neckar ist nach dem Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu erheben. Besteuert wird das Halten von Hunden durch natürliche Personen.
Der Steuersatz beträgt jährlich
für den 1. Hund 132,00 EUR
für jeden weiteren Hund 264,00 EUR.
Weitere Informationen:
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg