Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Anmeldung in einer anderen Gemeinde

    Hinweise für Gaildorf

    Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Gaildorf

    Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Gaildorf (Stadt Gaildorf)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 50

    74402 Gaildorf

    Hausanschrift

    Schloss-Strasse 20

    74405 Gaildorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07971/253-0

    Fax: 07971/253-188

    E-Mail: stadt@gaildorf.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gaildorf

    Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe "erforderlichen Unterlagen" vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
    • Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
    • bei Bezug einer Mietwohnung: Einzugsbestätigung, unterschrieben vom Vermieter bzw. dessen Beauftragten (Anhang zum Meldeschein)

    Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein per Post an die Gemeinde schicken, müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen.

    Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gaildorf

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gaildorf

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gaildorf

    Die notwendigen Vordrucke

    • erhalten Sie beim Bürgerbüro bzw. den Verwaltungsstellen oder
    • können Sie hier herunterladen und ausgefüllt beim Bürgerbüro abgeben.

    Eine elektronische Übermittlung der Anmeldung ist derzeit noch nicht möglich. Ein persönliches Erscheinen des Meldepflichtigen oder einer von ihm beauftragten Person beim Bürgerbüro oder einer der Verwaltungsstellen ist erforderlich.

    Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Fristen

    Hinweise für Gaildorf

    Sie müssen sich innerhalb einer Woche anmelden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gaildorf

    Sie müssen sich innerhalb einer Woche anmelden.

    Kosten

    Hinweise für Gaildorf

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gaildorf

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

    Hinweis: Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en