Wohnsitz anmelden
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Online-Dienst
Anmeldung Wohnsitz
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass von allen umziehenden Personen (falls bei Kindern noch kein Ausweis oder Pass ausgestellt wurde, wird die Geburtsurkunde benötigt).
- Persönliche Vorsprache ist erwünscht.
- Wohnungsgeberbestätigung (bei Anmeldung vorzulegen)
- Meldeschein (bei persönlicher Vorsprache nicht erforderlich.)
- Einverständniserklärung (auch formlos möglich) oder familiengerichtliche Entscheidung, falls unter 16-jährige Kinder nach einer Trennung erstmals aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung bei einem Elternteil angemeldet werden sollen oder die Hauptwohnung zum anderen Elternteil gewechselt werden soll
Bei ausländischen Staatsangehörigen von allen umziehenden Personen (nicht bei erstmaligem Zuzug aus dem Ausland):
- Kopien vom Reisepass (jede Seite mit Eintragung) und
- Kopien vom elektronischen Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite), auch vom Zusatzblatt
- Kopie von der Fiktionsbescheinigung (plus abgelaufener eAT und Zusatzblatt)
- Wohnungsgeberbestätigung (bei Anmeldung vorzulegen)
- Meldeschein (bei persönlicher Vorsprache nicht erforderlich.)
- Einverständniserklärung (auch formlos möglich) oder familiengerichtliche Entscheidung, falls unter 16-jährige Kinder nach einer Trennung erstmals aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung bei einem Elternteil angemeldet werden sollen oder die Hauptwohnung zum anderen Elternteil gewechselt werden soll
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen.
Voraussetzungen
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Sie ziehen um.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rechtsbehelf
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Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
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Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Sie können sich bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen oder beim Zentralen Bürgeramt im Heilbronner Rathaus anmelden.
Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen. Bei Zuzug aus dem Ausland wird die Vorsprache aller Familienangehöriger gewünscht.
Fristen
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innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Bearbeitungsdauer
Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg