• Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)
Anwaltlicher Beistand für Zeugen Beiordnung

Zeugenanwalt - Beiordnung erhalten

Als Zeuge oder Zeugin können Sie für die Dauer der Vernehmung einen Anwalt oder eine Anwältin in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie nicht das Opfer der Straftat sind.

Beschreibung

Als Zeuge oder Zeugin können Sie für die Dauer der Vernehmung einen Anwalt oder eine Anwältin in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie nicht das Opfer der Straftat sind.

Zeugenanwälte oder Zeugenanwältinnen sind Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die für die Dauer Ihrer Vernehmung Ihre Rechte wahrnehmen. Sie achten bei der Vernehmung beispielsweise darauf, dass Sie keine Angaben machen, wenn Sie auf bestimmte Fragen nicht antworten müssen.

Wenn Sie als Zeugin oder Zeuge aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage sind, die Ihnen zustehenden Befugnisse selbst wahrzunehmen und Ihren Interessen auch nicht auf andere Weise Rechnung getragen werden kann, ist Ihnen ein Anwalt oder eine Anwältin als Beistand beizuordnen, wenn Sie bislang noch keinen Beistand haben.

Ansprechpartner

Amtsgericht Freiburg (Amtsgericht Freiburg)

Adresse

Hausanschrift

Holzmarkt 2

79098 Freiburg i. Br.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0761/205-0

Fax: 0761/205-1800

E-Mail: Poststelle@AGFreiburg.JUSTIZ.BWL.de

De-Mail: ag-freiburg@egvp.de-mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Oberlandesgericht Karlsruhe (Oberlandesgericht Karlsruhe)

Adresse

Lieferanschrift

Hoffstraße 10 - Verwaltung

76133 Karlsruhe

Hausanschrift

Hoffstraße 10

76133 Karlsruhe

Kontakt

Telefon Festnetz: (07 21) 92 60

Fax: (07 21) 9 26 50 03

E-Mail: poststelle@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de

De-Mail: olg-karlsruhe@egvp.de-mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Landgericht Freiburg (Landgericht Freiburg)

Adresse

Hausanschrift

Konrad-Goldmann-Straße 8

79100 Freiburg i.Br.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0761/2050

Fax: 0761/2052030

E-Mail: poststelle@LGFreiburg.JUSTIZ.BWL.de

De-Mail: lg-freiburg@egvp.de-mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Sie können Ihre Rechte bei der Vernehmung aus rechtlichen Gründen nicht selbst durchsetzen, beispielsweise Ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Kind oder jugendliche Person.
  • Es kann nicht auf andere Weise ein gleichwertiger Schutz erreicht werden, beispielsweise durch eine Person Ihres Vertrauens.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keiner

Verfahrensablauf

Sie müssen schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen, dass Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beigeordnet wird.

Auch die Staatsanwaltschaft kann das beantragen. Ebenso kann das Gericht Ihnen von sich aus einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiordnen.

Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.

Fristen

keine

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

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Sprache: en