• Zell im Wiesental (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg)
Strafantrag Aufnahme

Strafantrag stellen

Bestimmte Straftaten werden von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, wenn der oder die Verletzte einen Strafantrag gestellt hat. Damit bringen Sie Ihren Wunsch zum Ausdruck, dass eine Tat strafrechtlich verfolgt werden soll.
Die Staatsanwaltschaft soll ein Ermittlungsverfahren einleiten und nach Abschluss der Ermittlungen Anklage erheben.

Beschreibung

Bestimmte Straftaten werden von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, wenn der oder die Verletzte einen Strafantrag gestellt hat. Damit bringen Sie Ihren Wunsch zum Ausdruck, dass eine Tat strafrechtlich verfolgt werden soll.
Die Staatsanwaltschaft soll ein Ermittlungsverfahren einleiten und nach Abschluss der Ermittlungen Anklage erheben.

Sie als antragstellende Person erhalten eine Mitteilung, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt oder gar nicht erst eingeleitet wird, und nur Sie können gegen einen solchen Bescheid der Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen und eine gerichtliche Entscheidung beantragen.

Hinweis: Bei der bloßen Anzeige einer Straftat handelt es sich demgegenüber um die Mitteilung eines strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalts, ohne dass Sie als anzeigende Person Wert auf die Strafverfolgung legen.
Wenn Sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten, weist diese Sie deshalb bei Antragsdelikten auf die Notwendigkeit eines Strafantrags hin.

Strafantrag können Sie stellen bei Straftaten, die in erster Linie Sie persönlich und nicht die Allgemeinheit betreffen, beispielsweise

  • Hausfriedensbruch,
  • Körperverletzung oder
  • Beleidigung.

In bestimmten Fällen (zum Beispiel Körperverletzung oder Sachbeschädigung) kann die Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgung „wegen besonderen öffentlichen Interesses“ auch von sich aus einleiten. Ein Strafantrag ist dann nicht erforderlich. Die Straftat kann hier sogar gegen den Willen des Opfers verfolgt werden.

Ansprechpartner

Polizeirevier Schopfheim (Polizeirevier Schopfheim)

Adresse

Hausanschrift

Hebelstraße 18

79650 Schopfheim

Kontakt

E-Mail: SCHOPFHEIM.PREV@polizei.bwl.de

Fax: 07622 66698-50

Telefon Festnetz: 07622 66698-0

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Amtsgericht Schönau im Schwarzwald (Amtsgericht Schönau im Schwarzwald)

Adresse

Hausanschrift

Friedrichstraße 24

79677 Schönau im Schwarzwald

Kontakt

Telefon Festnetz: 07673/9113-0

Fax: 07673/9113-20

E-Mail: Poststelle@AGSchoenau.JUSTIZ.BWL.de

De-Mail: ag-schoenau@egvp.de-mail.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen (Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen)

Adresse

Hausanschrift

Amthausstraße 5

79761 Waldshut-Tiengen

Lieferanschrift

Amthausstraße 5

79761 Waldshut-Tiengen

Kontakt

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder anderes Ausweisdokument

Voraussetzungen

Es liegt eine Tat vor, zu deren Verfolgung ein Strafantrag notwendig ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keiner

Verfahrensablauf

Sie müssen den Strafantrag bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu Protokoll geben oder schriftlich stellen.
Bei den Polizeibehörden können Sie den Antrag nur schriftlich stellen. Die Polizei hält dafür Formulare bereit.

Sie müssen Ihre vollständigen Personalien angeben:

  • Vor- und Familienname (eventuell auch Geburtsname)
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Anschrift

Wird der Strafantrag nicht weiter verfolgt, erhalten Sie einen Bescheid mit Angabe der Einstellungsgründe. Als Verletzte beziehungsweise Verletzter der Straftat können Sie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anfechten.

Hinweis: Im Strafprozess treten Sie als Zeuge oder Zeugin auf, nicht als Kläger oder Klägerin.

Fristen

Sie müssen den Strafantrag innerhalb von drei Monaten stellen.

Die dreimonatige Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie von der Tat beziehungsweise dem Täter oder der Täterin erfahren.

Kosten

keine

Eine unwahre Strafanzeige oder eine spätere Rücknahme des Strafantrags kann dazu führen, dass Sie die entstandenen Kosten tragen müssen.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de