Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Beschreibung
Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.
Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:45 - 12:00 Uhr Di 07:45 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi 07:45 - 12:00 Uhr Do 07:45 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 07:45 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@zell-u-a.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
Voraussetzungen
Alters- oder Ehejubiläum
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Meldeverordnung Baden-Württemberg
- § 9 Datenübermittlungen
Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:
- § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
Rechtsbehelf
Leistungsklage
Verfahrensablauf
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Fristen
Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 4 Wochen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg